Deutsche bersetzung der GNU General Public License

Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de]
von Katja Lachmann bersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
modifiziert von Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de] (31. Oktober 1996) 

Diese bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstndnis der GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte bersetzung.

Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser bersetzung, und sie hat diese bersetzung auch nicht als rechtskrftigen Ersatz fr die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die bersetzung nicht sorgfltig von Anwlten berprft wurde, knnen die bersetzer nicht garantieren, da die bersetzung die rechtlichen Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen, da von Ihnen geplante Aktivitten im Sinne der GNU-GPL gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.

Die Free Software Foundation mchte Sie darum bitten, diese bersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen fr von Ihnen geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfr stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.

This is a translation of the GNU General Public License into German. This translation is distributed in the hope that it will facilitate understanding, but it is not an official or legally approved translation.

The Free Software Foundation is not the publisher of this translation and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU General Public License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public License. If you wish to be sure whether your planned activities are permitted by the GNU General Public License, please refer to the authentic English version.

The Free Software Foundation strongly urges you not to use this translation as the official distribution terms for your programs; instead, please use the authentic English version published by the Free Software Foundation.

 
GNU General Public License
Deutsche bersetzung der Version 2, Juni 1991

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA 

Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen und unvernderte Kopien zu verbreiten; nderungen sind jedoch nicht gestattet.

Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr die englischsprachige Originalversion!

Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verndern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die allgemeine ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, da die Software fr alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt fr den Groteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen Software und fr alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie knnen diese Mglichkeit der Lizenzierung fr Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General Public License, der allgemeinen ffentlichen GNU-Lizenz fr Bibliotheken.)

Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas fr diesen Service zu berechnen, wenn Sie mchten), die Mglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, da Sie die Software ndern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden drfen - und da Sie wissen, da Sie dies alles tun drfen.

Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschrnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten fr Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verndern.

Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren, die Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie mssen sicherstellen, da auch sie den Quelltext erhalten bzw. erhalten knnen. Und Sie mssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfltigen, zu verbreiten und/oder zu verndern.

Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir darberhinaus sicherstellen, da jeder erfhrt, da fr diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, mchten wir, da die Empfnger wissen, da sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprnglichen Autors schdigen.

Schlielich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht. Wir mchten die Gefahr ausschlieen, da Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, da das Programm proprietr wrde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, da jedes Patent entweder fr freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu oder berhaupt nicht lizenziert werden darf.

Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung:

Bedingungen fr die Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung
Paragraph 0. Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, da das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung "auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverndert oder verndert und/oder in eine andere Sprache bersetzt, enthlt. (Im folgenden wird die bersetzung ohne Einschrnkung als "Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie" angesprochen.

Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berhrt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausfhrung des Programms wird nicht eingeschrnkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhngig davon, da die Ausgabe durch die Ausfhrung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hngt von den Funktionen des Programms ab.

Paragraph 1. Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfr ist, da Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu verffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverndert lassen und desweiteren allen anderen Empfngern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebhr verlangen. Wenn Sie es wnschen, drfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie fr das Programm anbieten.

Paragraph 2. Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie drfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da folgende Bedingungen erfllt werden:

(a) 
Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder nderung hinweist. 
(b) 
Sie mssen dafr sorgen, da jede von Ihnen verbreitete oder verffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebhren zur Verfgung gestellt wird. 
(c) 
Wenn das vernderte Programm normalerweise bei der Ausfhrung interaktiv Kommandos einliest, mssen Sie dafr sorgen, da es, wenn es auf dem blichsten Wege fr solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthlt sowie einen Hinweis, da es keine Gewhrleistung gibt (oder anderenfalls, da Sie Garantie leisten), und da die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten drfen. Auch mu der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, mu Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben). 
Diese Anforderungen betreffen das vernderte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernnftigerweise selbst als unabhngige und eigenstndige Werke betrachtet werden knnen, dann erstrecken sich diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie als eigenstndige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann mu die Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen fr weitere Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhngig vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fr Werke in Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuben.

Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

Paragraph 3. Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gem Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfhrbarer Form unter den Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielfltigen und verbreiten - vorausgesetzt, da Sie auerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:

(a) 
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstndigen zugehrigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem fr den Datenaustausch blichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu. Oder: 
(b) 
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollstndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfgung zu stellen - zu nicht hheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem fr den Datenaustausch blichen Medium weitergegeben wird. Oder: 
(c) 
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur fr nicht-kommerzielle Verbreitung zulssig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausfhrbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gem Absatz b erhalten haben.) 
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fr ein ausfhrbares Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschlielich aller zugehrigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was blicherweise (entweder als Quelltext oder in binrer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm luft - es sei denn, diese Komponente selbst gehrt zum ausfhrbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programms oder von Objectcode dadurch erfolgt, da der Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene Stelle gewhrt wird, so gilt die Gewhrung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.

Paragraph 4. Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen, verndern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.

Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verndern oder verbreiten, erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezglich der Vervielfltigung, Verbreitung und Vernderung des Programms oder eines darauf basierenden Werks.

Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhlt der Empfnger automatisch vom ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfltigen, zu verbreiten und zu verndern. Sie drfen keine weiteren Einschrnkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfngers vornehmen. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann drfen Sie als Folge das Programm berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebhrenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungltig oder unter bestimmten Umstnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im brigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.

Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprche zu verletzen oder die Gltigkeit solcher Ansprche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integritt des Verbreitungssystems der freien Software zu schtzen, das durch die Praxis ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben grozgige Beitrge zu dem groen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einflu.

Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschtzte Schnittstellen eingeschrnkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschrnkung, als wre sie in diesem Text niedergeschrieben.

Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License verffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder "jeder spteren Version" ("any later version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren Version, die von der Free Software Foundation verffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, knnen Sie eine beliebige Version whlen, die je von der Free Software Foundation verffentlicht wurde.

Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fr die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Fr Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu frdern.

Keine Gewhrleistung
Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies gesetzlich zulssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich besttigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfgung, "wie es ist", ohne irgendeine Gewhrleistung, weder ausdrcklich noch implizit, einschlielich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife oder Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezglich Qualitt und Leistungsfhigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten fr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.

Paragraph 12. In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenber fr irgendwelche Schden haftbar, einschlielich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schden, Schden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlielich - aber nicht beschrnkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden mssen, oder dem Unvermgen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher Schden unterrichtet worden war.

Ende der Bedingungen
 

 

Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es vom grtmglichen Nutzen fr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verndern kann.

Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um den Gewhrleistungsausschlu mglichst deutlich darzustellen; auerdem sollte jede Datei mindestens eine "Copyright"-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollstndige Lizenz gefunden werden kann.

    [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
    Copyright (C) 19[yy]  [Name des Autors]

    This program is free software; you can redistribute it and/or
    modify it under the terms of the GNU General Public License as
    published by the Free Software Foundation; either version 2 of
    the License, or (at your option) any later version.

    This program is distributed in the hope that it will be useful,
    but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
    MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
    General Public License for more details.

    You should have received a copy of the GNU General Public License
    along with this program; if not, write to the Free Software
    Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
  
Auf Deutsch:

 
    [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
    Copyright (C) 19[jj]  [Name des Autors]

    Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter
    den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der
    Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
    modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn
    Sie es wnschen) jeder spteren Version.

    Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der
    Hoffnung, da es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE
    GEWHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gewhrleistung
    der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
    Details finden Sie in der GNU General Public License.

    Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen
    mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
    an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge,
    MA 02139, USA.
  
Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief erreichbar sind.

Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafr, da es nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:

    Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy]  [Name des Autors]
    Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
    `show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
    it under certain conditions; type `show c' for details.
  
Auf Deutsch:

    Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj]  [Name des Autors]
    Fr Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
    fr Details ein. Gnonovision ist freie Software, die Sie unter
    bestimmten Bedingungen weitergeben drfen; geben Sie `show c'
    fr Details ein.
  
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natrlich knnen die von Ihnen verwendeten Kommandos anders heien als `show w' und `show c'; es knnten auch Mausklicks oder Menpunkte sein - was immer am besten in Ihr Programm pat.

Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fr das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel mit genderten Namen:

Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program "Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by James Hacker.

[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice 

Auf Deutsch:

Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf das Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher fr Compiler), geschrieben von James Hacker.

[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizeprsident 

Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in proprietre Programme. Ist Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden proprietrer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License anstelle dieser Lizenz verwenden.
